Fragen

Häufig gestellte Fragen

Wer ist der Notar?

Der österreichische Notar ist ein besonders qualifizierter und erfahrener Jurist, Ihr persönlicher Rechtsberater, öffentliche Urkundsperson, unparteiisch und objektiv. Der Notar wird vom Staat bestellt. Seine Urkunden bedeuten optimalen Schutz für jeden Bürger.

Was macht der Notar?

Eine der Hauptaufgaben des Notars ist die Errichtung von Urkunden über Verträge (z.B. Kauf- und Schenkungsverträge) oder rechtliche Erklärungen (z.B. Testament), die eine besondere Beweiskraft haben sollen.

Die öffentliche Urkunde, ausgefertigt durch den Notar, bildet den vollen Beweis dessen, was darin amtlich erklärt und vom Notar bezeugt wird. Als öffentliche Urkunden werden sie im Original vom Notar verwahrt; Ausfertigungen können jederzeit angefordert werden. Eine öffentliche Urkunde, durch den Notar errichtet, kann nicht verloren gehen. Dafür sorgt auch noch der Amtsnachfolger und das Amtsarchiv.

Wann geht man zum Notar?

  • Kaufverträge
  • Schenkungsverträge
  • Mietverträge
  • Pachtverträge
  • Vaterschaftsanerkennungen
  • Gesellschaftsverträge
  • Schuldscheine
  • Dienstbarkeitsverträge
  • Ehepakte
  • Erbverträge
  • Scheidungsvereinbarungen
  • Adoptionsverträge
  • Verträge aus den Todesfall
  • Testamente
  • Verlassenschaftsabhandlungen
  • Vereinsstatuten
  • Beglaubigungen
  • Beurkundungen

Warum geht man zum Notar?

Weil der Notar in allen rechtlichen Fragen Ihre erste Anlaufstelle ist, sichere Verträge errichtet, Ihre Rechte objektiv wahrt und schützt, Ihnen absolute Verschwiegenheit garantiert, Geld und andere Werte als Treuhänder verwahrt, letztwillige Anordnungen im Zentralen Testamentsregister sichert, für Ihren Rechtsfrieden sorgt.

Ist der Notar ein Gerichtskommisär?

Ja, für Verlassenschaften, Grundbuch und Firmenbuch

Was ist das Grundbuch?

Das Grundbuch stellt eine besonders wichtige Stütze der Rechtssicherheit in Österreich dar, es ermöglicht jeden auf elektronischem Wege (durch eine Datenbank) Einblick in die aktuellen Eigentumsverhältnisse von Liegenschaften, macht diese jederzeit nachvollziehbar und gibt auch eine Darstellung über die mit einzelnen Liegenschaften verbundenen Belastungen und Berechtigungen.

Was ist das Firmenbuch?

Neben dem Grundbuch ist das Firmenbuch die zweite wesentliche öffentliche Informationsquelle die dazu beiträgt Rechtssicherheit im Geschäftsleben zu schaffen. Im Firmenbuch sind alle Urkunden zu einem bestimmten Unternehmen eingerichtet, welche bei notwendigem Nachweis des rechtlichen Interesses ebenfalls eingesehen werden können.

Was bringt e-Justice / webERV ?

Seit 1. Juli 2007 stellen Notare Eingaben an das Firmenbuch sowie Beilagen zu Firmenbuch- und Grundbucheingaben den Gerichten elektronisch zur Verfügung. Die Maßnahme stellt einen herausragenden und europaweit beispielhaften Schritt der Umsetzung von e-Government zur Beschleunigung und Kostenersparnis, insbesondere beim Firmenbuchverfahren, dar.

Was ist das Österreichische Zentrale Vertretungsverzeichnis?

Seit 1. Juli 2007 führt die Österreichische Notariatskammer aufgrund gesetzlicher Ermächtigung das Österreichische Zentrale Vertretungsverzeichnis (ÖZW). Darin werden Vorsorgevollmachten, Sachwalterverfügungen, Widersprüche gegen die Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger, die Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger sowie das Wirksamwerden von Vorsorgevollmachten und deren Widerruf gespeichert.

Wie hilft das Patientenverfügungsregister des österreichischen Notariats?

Jede Patientenverfügung, die bei einem Notar errichtet wird, kann auf Wunsch in das Patientenverfügungsregister des österreichischen Notariats eingetragen werden. Das Register wird von der Österreichischen Notariatskammer in Kooperation mit dem Österreichischen Roten Kreuz geführt. Über eine 24-Stunden-Telefon-Hotline des Österreichischen Roten Kreuzes steht das Register den Krankenhäusern rund um die Uhr für Abfragen zur Verfügung.

Wie geht eine Unterschriftsbeglaubigung?

Zum Nachweis der Identität ist es nötig einen Lichtbildausweis mitzubringen (Personalausweis, Reisepass, Führerschein, sonstiger amtlicher Lichtbildausweis). Dieser wird im Notariat vorgelegt und somit steht einer beglaubigten Unterschrift nichts mehr im Wege.

Was ist das elektronische Urkundenarchiv?

Das virtuelle Archiv „cyberDOC“ vereinfacht, beschleunigt und sichert die Vorgänge im Notariat. In diesem Langzeitarchiv werden vom Notar sämtliche ab 1.1.2000 errichteten notariellen Urkunden sowie künftig Privaturkunden, insbesondere jene betreffend Selbstberechnung von Abgaben, eingetragen und gespeichert. Mit „cyberDOC“ komplettiert der Notar sein Dienstleistungsangebot auf dem High-Tech-Sektor und bietet damit eine Grundlage für das E-Government und den künftigen elektronischen Rechts-, Urkunden- und Verwaltungsverkehr.

Gehts nicht auch ohne Notar?

Man sieht am Beispiel anderer Länder, wohin ein Weg ohne Notare führen kann. Die Gerichte sind hoffnungslos überlastet, Existenzen werden aufgrund unangebrachter Kosten ruiniert und Prozesskosten gefährden ansonsten gesunde Unternehmen. Wir brauchen die Form, um das Recht aufrecht zu erhalten. Die notarielle Beratung wird durch eine Beschleunigung von „Zustellungen“ oder „Einsichtnahmen“ keinesfalls weniger. Der durch eine Beurkundung erhaltene Schutz ist zu einer sehr wichtigen Stütze der Gesellschaft geworden.

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