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Wer ist der Notar? |
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Der österreichische Notar ist ein
besonders qualifizierter und erfahrener Jurist, Ihr persönlicher
Rechtsberater, öffentliche Urkundsperson, unparteiisch und objektiv.
Der Notar wird vom Staat bestellt. Seine Urkunden bedeuten optimalen
Schutz für jeden Bürger. |
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Was macht der Notar? |
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Eine der Hauptaufgaben des Notars ist
die Errichtung von Urkunden über Verträge (z.B. Kauf- und
Schenkungsverträge) oder rechtliche Erklärungen (z.B. Testament),
die eine besondere Beweiskraft haben sollen. Die öffentliche
Urkunde, ausgefertigt durch den Notar, bildet den vollen Beweis
dessen, was darin amtlich erklärt und vom Notar bezeugt wird. Als
öffentliche Urkunden werden sie im Original vom Notar verwahrt;
Ausfertigungen können jederzeit angefordert werden. Eine öffentliche
Urkunde, durch den Notar errichtet, kann nicht verloren gehen. Dafür
sorgt auch noch der Amtsnachfolger und das Amtsarchiv. |
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Wann geht man zum Notar? |
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Immer dann wenn Sie Rat und Hilfe
brauchen für: |
- Kaufverträge
- Schenkungsverträge
- Mietverträge
- Pachtverträge
- Vaterschaftsanerkennungen
- Gesellschaftsverträge
- Schuldscheine
- Dienstbarkeitsverträge
- Ehepakte
- Erbverträge
- Scheidungsvereinbarungen
- Adoptionsverträge
- Verträge aus den Todesfall
- Testamente
- Verlassenschaftsabhandlungen
- Vereinsstatuten
- Beglaubigungen
- Beurkundungen
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Warum geht man zum Notar? |
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Weil der Notar in allen rechtlichen
Fragen Ihre erste Anlaufstelle ist, sichere Verträge errichtet, Ihre
Rechte objektiv wahrt und schützt, Ihnen absolute Verschwiegenheit
garantiert, Geld und andere Werte als Treuhänder verwahrt,
letztwillige Anordnungen im Zentralen Testamentsregister sichert,
für Ihren Rechtsfrieden sorgt. |
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Ist der Notar ein Gerichtskommisär? |
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Ja, für Verlassenschaften, Grundbuch
und Firmenbuch |
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Was ist das Grundbuch? |
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Das Grundbuch stellt eine besonders
wichtige Stütze der Rechtssicherheit in Österreich dar, es
ermöglicht jeden auf elektronischem Wege (durch eine Datenbank)
Einblick in die aktuellen Eigentumsverhältnisse von Liegenschaften, macht diese
jederzeit nachvollziehbar und gibt auch eine Darstellung über die mit einzelnen
Liegenschaften verbundenen Belastungen und Berechtigungen. |
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Was ist das Firmenbuch? |
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Neben dem Grundbuch ist das Firmenbuch die zweite wesentliche öffentliche
Informationsquelle die dazu beiträgt Rechtssicherheit im Geschäftsleben zu
schaffen. Im Firmenbuch sind alle Urkunden zu einem bestimmten Unternehmen
eingerichtet, welche bei notwendigem Nachweis des rechtlichen
Interesses ebenfalls eingesehen werden können. |
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Was bringt e-Justice / webERV ? |
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Seit 1. Juli 2007 stellen Notare
Eingaben an das Firmenbuch sowie Beilagen zu Firmenbuch- und
Grundbucheingaben den Gerichten elektronisch zur Verfügung. Die
Maßnahme stellt einen herausragenden und europaweit beispielhaften
Schritt der Umsetzung von e-Government zur Beschleunigung und
Kostenersparnis, insbesondere beim Firmenbuchverfahren, dar. |
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Was ist das Österreichische Zentrale
Vertretungsverzeichnis? |
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Seit 1. Juli 2007 führt die
Österreichische Notariatskammer aufgrund gesetzlicher Ermächtigung
das Österreichische Zentrale Vertretungsverzeichnis (ÖZW). Darin
werden Vorsorgevollmachten, Sachwalterverfügungen, Widersprüche
gegen die Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger, die
Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger sowie das Wirksamwerden von
Vorsorgevollmachten und deren Widerruf gespeichert. |
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Wie hilft das
Patientenverfügungsregister des österreichischen Notariats? |
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Jede Patientenverfügung, die bei einem
Notar errichtet wird, kann auf Wunsch in das
Patientenverfügungsregister des österreichischen Notariats
eingetragen werden. Das Register wird von der Österreichischen
Notariatskammer in Kooperation mit dem Österreichischen Roten Kreuz
geführt. Über eine 24-Stunden-Telefon-Hotline des Österreichischen
Roten Kreuzes steht das Register den Krankenhäusern rund um die Uhr
für Abfragen zur Verfügung. |
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Wie geht eine
Unterschriftsbeglaubigung? |
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Zum Nachweis der Identität ist es nötig einen Lichtbildausweis mitzubringen (Personalausweis, Reisepass, Führerschein, sonstiger amtlicher Lichtbildausweis).
Dieser wird im Notariat vorgelegt und somit steht einer beglaubigten
Unterschrift nichts mehr im Wege. |
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Was ist das elektronische
Urkundenarchiv? |
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Das virtuelle Archiv "cyberDOC" vereinfacht, beschleunigt und
sichert die Vorgänge im Notariat. In diesem Langzeitarchiv werden
vom Notar sämtliche ab 1.1.2000 errichteten notariellen Urkunden
sowie künftig Privaturkunden, insbesondere jene betreffend
Selbstberechnung von Abgaben, eingetragen und gespeichert. Mit "cyberDOC"
komplettiert der Notar sein Dienstleistungsangebot auf dem
High-Tech-Sektor und bietet damit eine Grundlage für das
E-Government und den künftigen elektronischen Rechts-, Urkunden- und
Verwaltungsverkehr. |
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Gehts nicht auch ohne Notar? |
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Man sieht am Beispiel anderer Länder, wohin ein Weg ohne
Notare führen kann. Die Gerichte sind hoffnungslos
überlastet, Existenzen werden aufgrund unangebrachter Kosten
ruiniert und Prozesskosten gefährden ansonsten gesunde Unternehmen.
Wir brauchen die Form, um das Recht aufrecht zu erhalten. Die
notarielle Beratung wird durch eine Beschleunigung von
"Zustellungen" oder "Einsichtnahmen" keinesfalls weniger. Der durch
eine Beurkundung erhaltene Schutz ist zu einer sehr wichtigen Stütze
der Gesellschaft geworden. |
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